Ihr Anwalt im Verkehrsrecht für Stuttgart
Bußgeldbescheid, drohendes Fahrverbot, Strafbefehl oder Anklage wegen einer Verkehrsstraftat? Wir verteidigen Sie im Bußgeldverfahren und im Verkehrsstrafrecht – vor dem Amtsgericht Stuttgart, dem Landgericht Stuttgart und gegenüber den Bußgeldbehörden. Ersteinschätzung kostenfrei und unverbindlich.
Rückmeldung in der Regel noch am selben Werktag.
Verteidigung in Stuttgart – Bußgeldverfahren und Verkehrsstrafrecht
Ob geblitzt auf A8 und B14, Bußgeldbescheid der Stuttgarter Bußgeldstelle oder Strafbefehl vom Amtsgericht Stuttgart: Wir prüfen Messung, Akte und Verfahren im Detail und entwickeln eine eigene Verteidigungsstrategie für Ihren Fall. Zu jedem Vorwurf finden Sie hier die passende Seite:
- Geblitzt? in Stuttgart →
- Alkohol am Steuer in Stuttgart →
- Fahrerflucht in Stuttgart →
- Handy am Steuer in Stuttgart →
- Rotlichtverstoß in Stuttgart →
- Fahren ohne Fahrerlaubnis in Stuttgart →
- Abstandsverstoß in Stuttgart →
- Führerscheinentzug in Stuttgart →
- Verkehrsunfall in Stuttgart →
Zwei Wochen – mehr Zeit bleibt Ihnen nicht
Bußgeldbescheid und Strafbefehl werden nach zwei Wochen ab Zustellung rechtskräftig (§ 67 OWiG, § 410 StPO). Senden Sie uns Ihre Unterlagen deshalb am besten sofort – wir kümmern uns um die fristwahrenden Schritte.
Ihre Verfahrensbeteiligten in Stuttgart – wir kennen die Abläufe
Verkehrssachen aus Stuttgart laufen über feste Stationen. Wir wissen, wer zuständig ist und wo anzusetzen ist.
- Zentrale Bußgeldstelle der Landeshauptstadt Stuttgart Amt für öffentliche Ordnung – erlässt die Bußgeldbescheide für Verkehrsverstöße im Stadtgebiet, auch wenn die Polizei gemessen hat. Nur für Verstöße auf den Bundesautobahnen ist die Zentrale Bußgeldstelle im Regierungspräsidium Karlsruhe zuständig.
- Kommunale Verkehrsüberwachung Stuttgart Zuständig für kommunale Messungen im Stadtgebiet und die daraus folgenden Bußgeldverfahren.
- Amtsgericht Stuttgart Verhandelt Bußgeldsachen nach Einspruch sowie Verkehrsstrafsachen erster Instanz. Für Bußgeldsachen ist das Amtsgericht Stuttgart im gesamten Landgerichtsbezirk zuständig; in Verkehrsstrafsachen kann für die nördlichen Stadtbezirke das Amtsgericht Stuttgart-Bad Cannstatt zuständig sein.
- Staatsanwaltschaft Stuttgart Führt die Ermittlungsverfahren bei Verkehrsstraftaten – vom ersten Anhörungsbogen bis zur Anklage oder Einstellung.
- Landgericht Stuttgart Berufungs- und Beschwerdeinstanz, etwa bei der vorläufigen Entziehung der Fahrerlaubnis.
- Führerscheinstelle Fahrerlaubnisbehörde – zuständig für MPU-Anordnungen, verwaltungsrechtliche Entziehung und Neuerteilung.
In drei Schritten zur kostenfreien Falleinschätzung
Formular ausfüllen
Schildern Sie kurz den Vorwurf und laden Sie Ihre Unterlagen hoch – Bußgeldbescheid, Strafbefehl oder Anklageschrift als Foto oder PDF.
Wir melden uns
Sie erhalten in der Regel noch am selben Werktag eine Rückmeldung – telefonisch oder per E-Mail, wie Sie es wünschen.
Einschätzung erhalten
Wir sagen Ihnen offen, welche Erfolgsaussichten bestehen und was das weitere Vorgehen kostet. Erst dann entscheiden Sie.
Häufige Fragen aus Stuttgart
Muss ich für die Beauftragung nach Stuttgart kommen?
Nein. Die Ersteinschätzung und die Mandatsabwicklung laufen vollständig digital und telefonisch – Unterlagen wie Bußgeldbescheid, Strafbefehl oder Anklageschrift laden Sie einfach im Formular hoch. Nur wenn in Ihrer Sache tatsächlich verhandelt wird, findet der Termin vor dem zuständigen Gericht statt, etwa dem Amtsgericht Stuttgart.
Wer erlässt in Stuttgart die Bußgeldbescheide?
Das hängt davon ab, wer gemessen hat: Für Verstöße auf den Bundesautobahnen ist die Zentrale Bußgeldstelle im Regierungspräsidium Karlsruhe zuständig, für alle übrigen Verkehrsverstöße im Stadtgebiet die Zentrale Bußgeldstelle der Landeshauptstadt Stuttgart – auch dann, wenn die Polizei gemessen hat; für kommunale Messungen ebenfalls die Zentrale Bußgeldstelle der Landeshauptstadt Stuttgart. Über den Einspruch entscheidet in Baden-Württemberg das Amtsgericht am Sitz des Landgerichts, in dessen Bezirk der Verstoß begangen wurde – für Stuttgart also das Amtsgericht Stuttgart.
Was passiert nach meinem Einspruch beim Amtsgericht Stuttgart?
Hilft die Bußgeldstelle dem Einspruch nicht ab, gibt sie das Verfahren über die Staatsanwaltschaft an das Amtsgericht ab. Dort wird über den Vorwurf verhandelt – oder das Verfahren wird ohne Hauptverhandlung eingestellt bzw. im Beschlusswege entschieden. Wir vertreten Sie in jedem Stadium; in vielen Fällen kann das Gericht Sie vom persönlichen Erscheinen entbinden.
Übernehmen Sie auch Verkehrsstrafsachen in Stuttgart?
Ja. Wir verteidigen bei Vorwürfen wie Unfallflucht, Trunkenheits- oder Drogenfahrt und Gefährdung des Straßenverkehrs – im Ermittlungsverfahren gegenüber der Staatsanwaltschaft Stuttgart, in der Hauptverhandlung vor dem Amtsgericht Stuttgart und in der Berufung vor dem Landgericht Stuttgart. Auch gegen eine vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis (§ 111a StPO) gehen wir vor.
Was kostet die Ersteinschätzung?
Nichts – sie ist kostenfrei und unverbindlich. Erst wenn Sie uns beauftragen, entstehen Kosten; besteht eine Verkehrsrechtsschutzversicherung, übernimmt diese in der Regel die Verfahrenskosten. Die Deckungsanfrage stellen wir für Sie.
Wie schnell muss ich reagieren?
Bußgeldbescheid und Strafbefehl werden nach zwei Wochen ab Zustellung rechtskräftig (§ 67 OWiG, § 410 StPO). Melden Sie sich deshalb sofort nach Erhalt – wir übernehmen die fristwahrenden Schritte.
Kostenlose Ersteinschätzung anfordern
Füllen Sie das Formular aus – wir melden uns in der Regel noch am selben Werktag bei Ihnen. Kostenfrei und unverbindlich.